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Grundschule Karlstein am Main

Schulstraße 30
63791 Karlstein

 
blumenHände
 

Einschulung

Schultüten

Wichtige Termine in diesem Schuljahr für die Eltern unserer Vorschulkinder:

 

Informationen zum Einschulungsprozess an unserer Grundschule - herzliche Einladung an alle Eltern unserer Vorschüler zu einem Elternabend in unserer Pausenhalle:

Montag, den 30.11.2026 um 19 Uhr

 

Schulanmeldung am Dienstag, den 02.03.2027 von 16 - 18 Uhr (bitte persönlich vor Ort im Schulhaus)

 

 

Allgemeine Informationen zur Einschulung:

 

Die Einschulung in eine bayerische Grundschule ist ein formalisierter Prozess, der durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie die Grundschulordnung (GrSO) klar geregelt ist. Der Prozess beginnt in der Regel etwa ein Jahr vor der eigentlichen Einschulung und umfasst verschiedene rechtliche und organisatorische Schritte.


Rechtlich gesehen gilt in Bayern die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Diese Kinder sind „schulpflichtig“ und müssen alle angemeldet werden.


Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gelten als „Korridor-Kinder“; ihre Eltern können den Einschulungszeitpunkt um ein Jahr nach hinten verschieben. Wichtig ist hierbei, dass eine Beratung seitens der Schule stattgefunden hat. Diese sogenannten Korridorkinder müssen auf jeden Fall auch in der Grundschule angemeldet werden. Wird der Korridor in Anspruch genommen, müssen die Erziehungsberechtigten bis spätestens 10. April eine schriftliche Erklärung darüber in der Grundschule abgeben.


Für Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, besteht auf Antrag der Eltern die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung, sofern das Kind über die notwendige Schulfähigkeit verfügt.


Zudem besteht für schulpflichtige Kinder die Möglichkeit der Zurückstellung um ein Jahr, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Grundschule noch nicht gewachsen ist; (hierüber entscheidet die Schulleitung; nach Vorlage verschiedener Unterlagen; hierzu braucht es das persönliche Gespräch)


Organisatorisch startet das Verfahren mit der Schuleinschreibung sprich Schulanmeldung, welche meist im Frühjahr (März des Jahres) vor Schulbeginn stattfindet. Hierbei müssen die Eltern ihr Kind an der zuständigen Sprengelschule – also der Schule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz hat – anmelden. Die Schule prüft dabei nicht nur die formalen Voraussetzungen, sondern führt bei Bedarf auch ein schulisches Aufnahmeverfahren durch, um den Entwicklungsstand des Kindes zu erfassen.


Ein wesentlicher Bestandteil ist zudem die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt, die sicherstellen soll, dass gesundheitliche Aspekte, die den Schulbesuch beeinträchtigen könnten, frühzeitig erkannt werden.


Um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu erleichtern, kooperieren bayerische Grundschulen eng mit den Kindertageseinrichtungen. Es findet bei uns bereits zu Beginn des Vorschuljahres ein Informationsabend für Eltern statt, bei denen der Schulalltag vorgestellt wird. Im Laufe des Vorschuljahres besuchen die Vorschulkinder gemeinsame schulische Feiern und nehmen an einer „Schnupperstunde“ im Frühjahr teil. Zum jährlichen Schulfest sind die Vorschulkinder mit ihren Familien herzlich eingeladen.


Eine Besonderheit an unserer Grundschule ist, dass wir bereits Wochen vor dem Anmeldetag unsere Kita-Kooperationsbeauftragte Frau Schledorn in die verschiedenen Kitas schicken, um mit den Kindern spielerisch in einen ersten Kontakt zu kommen. Dazu erbitten wir bereits ein Jahr vorher Kontaktdaten von den Eltern, um bestmöglich zu beraten. Selbstverständlich geschieht hier ohne das Einverständnis der Eltern nichts.

Hier können Sie demnächst das „Vorläufige Datenblatt“ herunterladen:


Nach der erfolgreichen Anmeldung und der formalen Aufnahme durch die Schulleitung ist das Kind fest in die Schule eingeschult. Der offizielle Unterricht beginnt dann mit dem ersten Schultag im September.

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